Die Tatbestandsmerkmale für die Erteilung: auf Antrag, wenn der Antragssteller die Voraussetzungen für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung erfüllt und die universitäre Schwerpunktsprüfung bestanden hat.

Zum Schluss ging das relativ schnell. Wir sollten aber erst gegen 2025 mit einer Umsetzung rechnen.

Glückwunsch an alle Jurastudis!