TOP: Struktur
Antrag:Die Plenumseinladungen sollen ohne Passwortschutz veröffentlicht werden.Ausgenommen sind Teile, die besonderem Datenschutz bedürfen. Dies sind zum Beispiel Bewerbungen oder sensible Finanzdaten. Diese sollen unter Passwortschutz an die Einladung angefügt werden. Ein Passwortschutz von Teilen der Einladung ist stets zu begründen.
Antragsbegründung:
Das Plenum des StuRa tagt grundsätzlich öffentlich, nachzulesen unter $5 Öffentlichkeit der GO. Um diesem Grundsatz gerecht zu werden, erscheint es angemessen, die für eine Sitzung relevanten Informationen eben jener Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
In der Satzung der Student*innenschaft und dem HS“F“G wird ein Passwortschutz des Protokolls gefordert, der, bedenkt man die Wiedergabe der Gesprächsinhalte, sinnvoll erscheint. Die Antragstexte sind davon jedoch völlig unberührt. Antragstexte, oder allgemeiner noch fast jeder Text in einer Plenumseinladung, werden während der Sitzung des Plenums zitiert oder an der Wand gezeigt. Außerdem
liegen die Einladungen für Jedermann frei verfügbar aus. Somit kann jede Information aus der Einladung am Abend des Plenums in die Öffentlichkeit gelangen. Da der Passwortschutz der Einladung somit, bis auf im Antrag bedachte Ausnahmen, keine Datensicherheit herstellt, kann er durch diese nicht begründet werden. Somit bildet er nur eine unnötige Barriere zwischen den Interessierten etwaigen Lesern jener Einladungen und den darin enthaltenen Informationen. Regelungen, die keinen Vorteil bringen aber Aufwand bedeuten, sollten überdacht und abgeschafft werden.
Deshalb erscheint es sinnvoll, Einladungen standardmäßig nicht zu schützen und
einen Passwortschutz zur Ausnahme zu machen. Damit tragen wir zur Erhöhung der
Transparenz der Mechanismen des StuRa bei und bauen Zutrittsbarrieren ab.