Antragsgegenstand: Verbesserung der Arbeitsbedingungen des Wahlausschusses

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Antrag:

Der StuRa beschließt, die zukünftige Arbeit des Wahlausschusses durch folgende Maßnahmen besser zu unterstützen:

1. Mitglieder des Wahlausschusses erhalten eine Aufwandsentschädigung für die durch sie in der Wahlwoche geleistete Arbeit. Ein erster Richtwert hierfür können 50€ pro Person sein, die genaue Höhe wird auf Vorschlag des Wahlausschusses im Plenum beschlossen. Das Budget des Wahlausschusses ist entsprechend anzupassen.

2. Die Wahlaufrufe sollen, genauso wie andere Werbeplakate für Veranstaltungen des StuRa, professionell gedruckt und ausgebracht werden. Die bestehende Infrastruktur soll entsprechend genutzt werden.

3. Bei Unterbesetzung des Wahlausschusses entsenden die Referate für Öffentlichkeitsar
beit, FSR-Kommunikation und die Geschäftsführung in dieser Reihenfolge jeweils eine
Amtsträger_in, um den Ausschuss aufzufüllen.


Antragsbegründung:
Die aktuellen universitären Wahlen waren, mal wieder, von vielen Schwierigkeiten begleitet. Leider gab es zu lange keine nachhaltige Verbesserung der Arbeitsbedingungen des Wahlausschusses. Dieser Antrag soll als Anfang eines Prozesses dienen, an dessen Ende
eine leistungsfähigere und für alle Beteiligten weniger frustrierende Wahlorganisation steht. Die vorgeschlagenen Schritte sollen dabei vorallem eine bessere Motivation für die potentiellen Mitglieder des Wahlausschusses schaffen. Niemand führt ein Ehrenamt wegen des
Geldes, doch eine kleine Entschädigung zeigt Wertschätzung, und diese Wertschätzung hat jedes Mitglied des Wahlausschusses verdient. Deshalb kann eine kleine Aufwandsentschädigung die Arbeitsmotivation der Wahlausschussmitglieder erhöhen und zu einer er
folgreichen Wahl beitragen. Eine professionellere Ausbringung der Wahlaufrufe nutzt bereits bestehende Strukturen besser aus und spart unnötigen Aufwand. Der Wahlausschuss ist mit seinen Aufgaben auch ohne das Aufhängen von Plakaten schon beschäftigt genug, das zeitlich meist nahe liegende Campusfest oder dieses Jahr das Kollektiv-Festival werden ohnehin beworben. Bei frühzeitiger Planung entsteht so nur minimaler Mehraufwand bei der Plakatierung, der aber einen großen Effekt auf die Wahlbeteiligung und das Ansehen der studentischen Wahlen haben kann. Zuletzt noch der wohl kontroverseste Punkt, die Verpflichtung der Amtsträger_innen. Die Wahl an der Universität ist wohl die wichtigste Aufgabe der Studierendenschaft, denn aus ihr ziehen wir unsere demokratische Legitimation. Deshalb muss sie oberste Priorität des StuRa sein. Sollten sich, weshalb auch immer, nicht genügend motivierte Studierende für
eine aktive Mitarbeit im Wahlausschuss gewinnen lassen, muss dieser dennoch auf ausreichende personelle Ressourcen zugreifen können.
Die Referate RÖF und FSRKOM sollten in jedem Falle eng mit dem Wahlausschuss arbeiten, denn eine aktive Bewerbung der Wahl und die Arbeit mit den Wahlvorständen aus den Fachschaften ist essentiell für eine erfolgreiche Wahl. Die Geschäftsführung sollte bei
voller Besetzung mit 3 Personen über genug Personal verfügen, um an kritischen Stellen aushelfen zu können und ist ohnehin für Koordinationsaufgaben innerhalb des StuRa erster Ansprechpartner.

Die Zusammenarbeit in schwierigen Zeiten zu institutionalisieren soll die Kommunikationswege verkürzen und eine gemeinsame Abstimmung leichter machen. Natürlich hoffen wir alle, dass eine solche Regelung nicht in Kraft treten muss, und es trotz
dem eine lebhafte gemeinsame Arbeit an einer guten Wahl gibt.

Diese Maßnahmen können natürlich nur ein erster Schritt sein. Alle Studierenden, und insbesondere alle Mitglieder des Plenums, müssen sich ihrer Verantwortung bewusster werden und sollten versuchen, einen Beitrag für eine gelungene Wahl zu leisten. Denn keine De
mokratie kann ohne gründlich durchgeführte Wahlen dauerhaft lebendig bleiben.