Der StuRa arbeitete 13 Jahre lang rechtswidrig. Dies erkannten schnell das Justiziariat, schneller wir und etwas später auch der StuRa. Nachdem die Satzung angepasst wurde, ist ja alles in Ordnung. Falsch! 13 Jahre Beschlusslage sind formell mangelhaft zustande gekommen. Das grundlegende Problem, dass dies überhaupt möglich war, ist jedoch weniger als solches anerkannt. Dementsprechend unterblieben nennenswerte Reformen. Mal von der Einstellung vieler StuRa-Mitglieder abgesehen, haben sich unzureichende Rechtskenntnisse offenbart. Dabei müssen wir uns bewusst sein, dass es sich hierbei nicht um den örtlichen Anglerverein, sondern um einen Teil einer staatlichen Institution handelt, welcher sechsstellige Einnahmen verzeichnet.
Es geht nicht um Trivialitäten! Es ist die Vertretung der verfassten Studentenschaft, die mit oder ohne Wollen der Studentenschaft finanziert wird. Ein so grober Fehler kann nicht ohne Konsequenzen bleiben.
Wir wissen, dass nicht jeder Jura studiert – Gott bewahre! Materielle Gesetze und Rechtsdogmatik sind oft nicht für den Normalbürger geschrieben. Der Rechtsstaat sieht dafür vor, dass sich Betroffene professionell beraten lassen. Der StuRa muss des-wegen rechtliche Bedenken ernster berücksichtigen und bei fehlendem Verständnis von der Materie rechtliche Beratung aufsuchen. Der StuRa verfügt über große Rücklagen, die er hierfür nutzen kann und sitzt am Quell der rechtlichen Wissenschaft. Es kann ihm also ohne Weiteres zugemutet werden, sich bei Professoren, Justiziariat oder Anwälten Rechtsrat einzuholen.
Wir fordern deswegen vom StuRa, ein Konzept zu erarbeiten, wie durch konkrete Maßnahmen solchen Skandalen künftig vorgebeugt werden kann.